Viele Kindertagesstätten schicken die Eltern mit ihrem verschnupften, hustenden Kind nach Hause. Für mich ist es in Ordnung, wenn die Kinder mit laufender Nase kommen. Mit hohem Fieber sollten die Kinder natürlich lieber zu Hause bleiben. Und solange es keine ansteckende Krankheit ist, können die Kinder jederzeit zu mir gebracht werden.

Sollte Ihr Kind jedoch eine ansteckende Krankheit haben, möchte ich Sie bitten, dass Sie ihr Kind so lange zu Hause lassen, bis der Kinderarzt bestätigen kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Bitte lassen Sie sich vom Arzt ein Attest ausstellen. Sie erhalten bei mir Unterlagen darüber.

Meldepflichtige Erkrankungen
Bestimmte Krankheiten sind ansteckend, verbreiten sich schnell, und der behandelnde Arzt muss diese dem Gesundheitsamt melden. Welche zu melden sind, steht im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Unter §6 IfSG sind alle Krankheitsbilder aufgezählt. Auch die Tagesmutter ist zur Meldung verpflichtet! Für das weitere Vorgehen erfolgt eine Rückmeldung des Gesundheitsamtes.

Hier einige Beispiele:
Lebensmittelvergiftungen, die mikrobiell bedingt sind, Windpocken, Mumps, Masern, Keuchhusten, Krätze (lesen Sie im Anschluss mehr dazu!), ansteckende Lungentuberkulose etc.

Ein Kind, das Kopfläuse hat, darf gesetzlich auch nicht zur Tagesmutter gebracht werden, und die Tagesmutter ist verpflichtet, den Kopflausbefall dem Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung hat keine negativen Folgen für die Betroffenen. Aber eine Nichtmeldung aus falscher Scham hat negative Folgen für alle Beteiligten. Betroffene Kinder können nach der ersten Behandlung wieder in die Kindertagespflege gebracht werden.

Viele fragen sich, ob es die Krätze heute noch gibt. Die Krätze ist auch heute noch weltweit verbreitet. Das heißt, sie gibt es auch heute noch in Deutschland. Laut www.navigator-medizin.de hat sie nach den Kopfläusen einen ganz vorderen Platz der Häufigkeit von Hauterkrankungen inne.