Infos für Eltern von Kindern unter 3 Jahren:

Eltern von Kindern unter drei Jahren haben die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen.

Folgende Möglichkeit haben Sie:

Zuschüsse durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe (Gewährung von Förderung von Kindern gemäß §§ 22 ff SGB VIII):
Diese Zuschüsse werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt: bei Berufstätigkeit; Schulungen, Sprachkurs und Studium. Bei Kindern zwischen 1 und 3 Jahren kann auch ohne Begründung bis zu 30 Wochenstunden Betreuung gefördert werden. Wenn Sie Wirtschaftliche Jugendhilfe beantragen, zahlt das Jugendamt 7,50 € pro Stunde für die Betreuung Ihres Kindes. Das Geld wird direkt an die Tagesmutter überwiesen. Durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe bekommt die Tagesmutter die Sozialversicherungsbeiträge bezuschusst. Die Zuschüsse, die Sie erhalten, sind von Ihrem Einkommen abhängig. Die Eltern zahlen den vom Jugendamt errechneten Kostenbeitrag (Beispiele siehe Tabelle unten) direkt an das Jugendamt. Sie haben auch die Möglichkeit auf dem Antrag zu vermerken, dass Sie auf die Einkommensüberprüfung verzichten. Dann müssen Sie aber den höchsten elterlichen Kostenbeitrag akzeptieren.

Einen Antrag für diese Gelder können Sie von mir erhalten. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind unsere Einrichtung besucht.

Das Durchschnittsgehalt und das Durchschnittseinkommen sind zwei unterschiedliche Größen. Das allgemeine Durchschnittsgehalt setzt sich aus dem gesamten Bruttoeinkommen zusammen, während das Durchschnittseinkommen als Nettobetrag angegeben wird. Je Haushalt gemessen liegt das Durchschnittseinkommen bei etwa 2.700,- Euro (Netto) monatlich. Quelle: www.cecu.de
Aus der Quelle von de.statista.com habe ich mir weitere unterschiedliche Einkommen herausgenommen und erstellte anhand deren Kostenbeispiele. Diese Kostenbeispiele sind erstellt nach der Kostenbeitragstabelle Tagespflege des Landkreises Karlsruhe von 2019. Über die tatsächliche Höhe entscheidet das Landratsamt Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe. Bei Fragen wenden Sie sich bitte dort hin und nennen Sie den Antrag, den Sie stellen möchten.

Tägliche Betreuungsstunden 3 bis < 5 Stunden > 9 Stunden
Wöchentliche Betreuungsstunden 15 bis < 25 Stunden > 45 Stunden
Monatliche Betreuungsstunden 60 bis < 100 Stunden > 180 Stunden
Nettoeinkommen der Haushaltsgemeinschaft Kostenbeitrag der Eltern
bis 1700,00 € 21,00 € 21,00 €
2501,00 € bis 2700,00 € 103,00 € 279,00 €
2701,00 € bis 2900,00 € 123,00 € 335,000 €
3101,00 € bis 3300,00 € 164,00 € 446,00 €
über 3500,00 € 205,00 € 558,00 €


Ich möchte hier nochmals erwähnen, dass es nur Kostenbeispiele sind. Wie hoch die tatsächlichen Kostenbeiträge sind, betrifft den Einzelfall !!
Über die tatsächliche Höhe der Zuschüsse entscheidet das Landratsamt Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe. Entsprechend errechnet sich Ihr Kostenbeitrag. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe.

In allen Betreuungskosten sind die Kosten für die Mahlzeiten und Bastelmaterial etc. beinhaltet. Sollten wir einen Ausflug machen und das Kind Eintritt zahlen müssen, möchte ich Sie bitten, diese Kosten zu tragen.